Wer übernimmt die Kosten?


Private Krankenversicherung

In welchem Umfang die Kosten von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Häufig wird eine maximale Zahl von Stunden übernommen oder nur ein bestimmter Prozentsatz der Kosten. Ein genauer Blick in ihre Vertragsunterlagen ist daher empfehlenswert. Gerne bin ich Ihnen bei der Klärung etwaiger Fragen behilflich. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenassen anerkannt wird.

 

Bitte beachten: Ich stelle den 3,5-fachen Satz in Rechnung - das sind 153 Euro pro Sitzung. Unter Umständen kann es sein, dass Ihre Kasse nicht den vollen Betrag übernimmt. In diesem Fall müssten Sie für die Differenz aufkommen.

Selbstzahler

Sie können auch selbst die Kosten für Ihre Psychotherapie übernehmen. Auf diese Weise entfallen die bürokratischen Einschränkungen mit den Kassen. Zudem ist die völlige Diskretion sichergestellt. Das Honorar basiert hier - wie bei privat Versicherten - auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Praxis kann mit gesetzlichen Krankenversicherungen NICHT abrechnen.

Ausfallhonorar

Ich arbeite - anders als etwa ein Hausarzt - nach einem sog. Bestellsystem. Ein vereinbarter Termin ist verbindlich. Sollten Sie eine Therapiestunden nicht wahrnehmen können, geben Sie mir bitte mindestens 48 Stunden vorher Bescheid. Später abgesagte Termine werden mit 80 Euro privat in Rechnung gestellt.